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   BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B   

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https://dejure.org/2013,22695
BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B (https://dejure.org/2013,22695)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B (https://dejure.org/2013,22695)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 38/12 B (https://dejure.org/2013,22695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 103 SGG, § 128 Abs 1 Nr 1 SGB 3, Art 12 Abs 1 EWGV 1408/71
    Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - Nichtbefolgung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung - Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs - Grenzgänger - Bezug einer mit dem Arbeitslosengeld vergleichbaren Leistung in Österreich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - Nichtbefolgung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung - Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs - Grenzgänger - Bezug einer mit dem Arbeitslosengeld vergleichbaren Leistung in Österreich

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Untersuchungsmaxime - Nichtbefolgung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung - Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs - Grenzgänger - Bezug einer mit dem Arbeitslosengeld vergleichbaren Leistung in Österreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B
    Die Anforderungen der Rechtsprechung an die formgerechte Bezeichnung einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht sind gewahrt (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29, 35; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1) .
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B
    Die Anforderungen der Rechtsprechung an die formgerechte Bezeichnung einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht sind gewahrt (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 29, 35; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1) .
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebene Zeugenvernehmung durch das

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B
    Denn auf die Vernehmung eines ordnungsgemäß benannten Zeugen darf ein Gericht nur in engen Ausnahmefällen verzichten, etwa wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl ua Beschluss des Senats vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 19.02.2002 - B 11 AL 240/01 B

    Beweisantrag zur Rüge eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 38/12 B
    Der Beweisantrag, den Zeugen G. dazu zu hören, dass der Kläger in Österreich mangels Erfüllung der Anwartschaftszeit kein Alg, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen hatte, entsprach auch hinsichtlich des Beweisthemas den Anforderungen an einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag (vgl ua Beschluss des Senats vom 19.2.2002 - B 11 AL 240/01 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 12.10.2015 - B 11 AL 4/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Er macht geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, weil bereits ein Zurückverweisungsbeschluss des Bundessozialgerichts (BSG) in diesem Verfahren ergangen sei (Beschluss vom 4.6.2013 zum Az B 11 AL 38/12 B) und das LSG die Rechtsauffassung des BSG zur Klärung des Sachverhalts verkannt habe.
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